Unter dem
heutigen Tatum den 14ten Juni 1863, wurde der hiesige
Schützenverein vermittels eines Circulars zu einer außergewöhnliche
General-Versamlung zusamen berufen, um hauptsächlich die Festlichkeiten, und
einrichtung, zu unserem bevorstehenden Schützenfeste zu ordnen.
Dieses Fest ist auf den 28ten
Juni wen aber verhinderungen eintreten, auf den Sontag davor, oder den
nachvolgenden Sontag für jedes Jahr fest gesetzt. Der Verein war auch Zahlreich
vertreten, und es wurde unter anderem auch die Anlegung eines Buches für die
Regelen und Beschlüße auf zu Zeignen beschlossen, und der Herr Protokollführer
beauftragt, dasselbe sofort anzuschaffen um es auch schon bei der nächsten
Versamlung dem Verein vorzulegen.
Haupt Schützen Fest.
Königs
Ehren-Preis-Vogelschießen
Abgehalten am 28ten
Juni 1863
Fest Program
Am Abend vor
dem Feste wierd durch sechs Böller schüßen und großen Zapfenstreich die frohe
Feier des nächst komenden Tages angekündigt. Am frühen Morgen des Hochfestlichen
Tages ebenfals sechs Böllerschüße und große Revelge.
Morgens ½ 7
und 9 Uhr gemeinschaftlicher Kirchengang.
Um 11 Uhr
Spezial Revü im Lokale.
Mittags 3 Uhr
zusamentreten im Parade anzuge im Schützenlokale, Musterung und Ranschierung der
Compagni, vorlesung des Königsschießen-Reglemangs, ziehung der Numer, nach
dieser beendigung, setzt der Feßliche Zug sich in bewegung, zum Fahnen Quartier,
nach dessen Empfangnahme, bewegt der Zug sich nach der Behausung des alten
Schützenkönigs welcher dan unter Presäntiertem Gewehr in den Zug eintritt, nun
ein Marsch durchs Dorf nach dem Schützenplatz.
Auf dem Platze
angekomen begint auch gleich das Schießen den vertheilten Numern nach.
Währent dem
Schießen Geselliche und Gemüthlich Unterhaltung nebst Harmonie und
Volksbelustigung.
Fält
inzwischen ein Pfand vom Vogel herunter, so gibt es ein Tusch und Halo von allen
seiten.
Endlich nach
langem Anstrengen und Ringen, Knallen und Ziehlen, Plätieren und Diskorieren,
komt der Vogel herunter gewirbelt.
Da wierd die
Freude algemein mit einmahl springt alles von seinen sitzen auf und nun gehts
los, über den Sieger her
Hoch - Hoch -
Hoch
Hallo - Hoch und noch ein kräftiges Hura.
Wen nun
die von allen Seiten zustömenden Glükwünsche und Gradulatzionen ein ende genomen
haben so wierd Er nach Schützenweise auch als Schützenkönig gekrönnt, und zwar
auf folgende weise.
Krönung des
Schützen Königs am 28ten Juni 1863 - J. Müller
Der Hauptmann
der Schützen Compagni, Wilhelm Rech mußte auch zugleich die Ansprach an den
neuen König übernehmen, welches sonst dem Presietenten seine Sache war, und der
jetzt grade den Königsvogel herunter geschoßen hatt und nun auch gekrönt mußt
werden.
Auf Befehl des
Hauptmanns gab der Tampor das Siegnal mit der Tromel und jeder Schütze stelte
sich unter sein Gewehr. Die Herrn Offizieren - Tönnessen und Schmitz -
Rangirten die Compagni, die Musick audietäte -
Der Hauptmann
komantirte Stilgestande, Richt euch, Gewehr auf. Leutenant Schmitz mit der
Musick Fahnen und sechs Mann von rechten flügel zur abholung der Geschenke
Marsch. Die Geschenke werden gewähnlich von sechs Mädchen getragen.
Wen diese
ankomen treten Musick mit Fahnen und Manschaften wider in reih und Glied. Die
Mädchen aber treten mit den Geschenke und dem Siegeskranz zu dem neuen König
heran, und unter dem Donner der Geschütze dem rauschen der Musick schmüken Sie
denselben mit dem Ehrenkranz, begrüßen Ihn mit Lobsprüchen und Festgesang. Von
Wone entzückt durch die Anmuthige Holde und Liebliche Bekränzung der Schönen
Erstattet der König Ihnen seinen herzlichen Dank ab, heißt Sie wilkomen, und
läßt Sie Huldvoll in den Festzug eintreten.
Nun beginnt
der Hauptman! - Wilhelm Rech
Durch den
Jubel etwas in unordnung gerathen Komandiert er abermahl Stilgestanden.
Die Ansprache
bei diesem Feste 28/6 63
Schützen!
Es ist mir zur
Pflicht geworden unserem neuen Schützenkönig zu Gradulieren. Ja zu einer
angenehmen Pflicht ist es mir geworden Ihm in Eurem Namen zu Danken, und
besonderes dadurch daß Er der Presiedent unsers Vereins ist, der den Verein
besonders durch die in den letzten Jahren vorgekomenen Hindernißen Glänzent
durchgeführt hatt.
Und dan auch
noch dadurch, das wir in diesem Jahre, dieser unser neuer Schützen Platz in
seiner Grundlage, unter seiner Leitung volbracht haben.
Nun möchte ich
Ihm auch noch eins ans Herz legen, nämlich die ferner ausstattung dieses unsers
neuen Schützenplatzes, und in der Hoffnung das Er diesem unserm Wunsche
entspricht übertrage ich die Ihm gebührende Huldigung nebst übergabe der
Ehrenschilde und des Schwertes (von) unserem alten Schützen König Hubert Grün.
Vom Herrn
Hauptmann aufgefordert tritt der alte Schützen König - Hubert Grün - Mit der
biederkeit eines alten Deutschen, im vollen Gefühle eines Kraftvollen Mannes,
mit der begeistrung eines ächten Schützen, in Majestätischer Haltung vor den
neuen Schützenkönig.
Die Ansprache
bei demselben Feste am 28/6 63
Schützen!
Ich Danke Euch für
alle Ehrbezeugung, die Sie mir heute und das ganze Jahr hindurch erwiesen hatt,
und wier nun wieder einer aus unser Mitte haben bekomen, der den Preis erlangt
hat, weil Er den Meisterschuß von uns allen gethan hat. Deshalb will auch ich
Ihm überreichen, was ich im vergangenen Jahr von meinem Vorgänger erhalten habe.
So nim den neuer Schützenkönig, empfangen von mir die Wappen von meiner
Vorgängern, einige von Ihnen sind nicht mehr, wo sind Sie den? Schon längst
vermodert im Grabe. Empfange sie aus meiner Hand ich will schmüken dein Brust
Gewand. Zugleich empfange auch das Schwert, von meiner Linke, um das Rechte
damit zu währen, so wierd es dir mit Gott wohl gehen auf Erden.
Gerührt durch diese
Reden und Ehrenbezeugungen spricht der neue Schützen König seinen wärmsten Dank
dem Verein aus, und versichert zugleich dem Wunsche des Vereins so viel in
seinen Kräften steht nachzukomen.
Nun setzt der ganze
Festliche Zug sich in bewegung, und marschiert unter dem rauschen der Musick
nach der Behausung des neuen Schützenkönigs, dort angekomen, wierd der Königin
gehuldigt und die Geschänke abgegeben, welche in einer prachtvolle Kaffezerviese
bestandt. Von da aus wurde nach dem Schützen Lokale maschiert, wo ein glänzender
Ball, die ganze Geselschaft erwartete, der jedem einen Gemüthlichen Abend
versprach.
Nun
folgen die Bedingungen, welche besonders für dieses Königsfest bestimt sind,
und wonach sich jeder Schütz zu richten hat, zugleich auch für immer festgesetzt
sind
Königs
Schießreglement
Paragraph 1
Jeder Schütze
ist verpflichtet, wenn keine genügende entschuldigung vorhanden ist, diesem
Feste respektive Königschießen Persönlich beizuwohnen.
2
Die verlosung
der Schießnumern und verlesung dieses Reglemangs muß vor dem ausrücken im Lokale
stattfinden.
3
Die numer
Zettel müßen dopelt zugeschlagen, überhaupt so eingerichtet sein, das keine Zahl
durchsichtig ist.
4
Der Zeitige
König hat den ersten Schuß, dan wierd mit eins angefangen und den laufenden
Numern nach, voran geschoßen.
5
Derjenige
welche eine eigene Büchsse besitzt, darf auch nur allein daraus schießen, und
sie unter keiner bedingung einem andern überlassen, falt dieses vor so ist der
Schuß ungültig und verlustig. Der also keine eigene Büchse besitzt muß aus den
Vereinsbüchsen schießen.
6
Es darf keiner
die bestimte Ladung überschreiten, nämlich nicht mehr als ein Kugel in die
Büchse, und dieser darf nicht über zwei Loth wiegen.
7
Jeder Schütze
ist verpflichtet seinen Schuß eigenständig abzufeuern, und es wierd nicht
gestattet das ein Schuß verschänkt oder übertragen werden.
8
Sollte jemand durch
genügende Gründe abgehalten sein, dem Schießen nich beiwohnen zu können, und
doch wünscht das ein anderer seine Stelle vertreten soll, so hat nur der dan
fungierender Schützenkönig das Recht für den abwesenden zu
9
Jeder muß
seine Büchse oder Gewehr an den dazu bestimten Ort hinsetzen und laden.
10
Der Vogel
wierd der reihe folgen nach geschoßen, zu erst der Halz 2tens dem
Vogel sein rechter Flügel 3tens linker Flügel 4tens der
Schweif 5tens der Rumpf mit der Eisernepläte, fält ein unrechtes
Pfand auser diesen reihe folgen, so fält es zur Kassa.
11
Fallen zwei
Pfänder zugleich, so wird blos das rechtmäßige gerechnet nicht zwei zugleich.
12
Fält der Vogel
wen noch Pfänder drauf sind so gilt derselbe als Königsvogel die Pfänder jedoch
fallen zur Kassa.
13
Dasjenige
überhaupt, was zuletzt vom Vogel heruntergeschoßen, wierd als Königsvogel
betrachtet, ob es Eisen oder Holz ist stellt sich gleich.
14
Die Pfänder
müssen dem Rumpf des Vogels gleich abgeschoßen werden, fält hierüber disput vor
so wierd darüber Gemeinschaftlich abgestimt.
15
Fält überhaupt
etwas ungewöhnliches vor wodurch streitigkeit entstehen könnt, so muß hirüber
gleich berathen und abgestimt werden.
16
Durch ein
beschluß der Generalversamlung vom 14ten Juni 1863 wurde festgesetzt.
Das jedes Jahr vor dem Königsschießen, alle Rückstende, ohne ausnahme, bei
gezahlt werden müßen, derjenige welche sich hierin weigert, wird zu den
Festlichkeiten nicht zugelassen, und der herr Rendant und Protokollführer sind
drauf angewiesen, diesen Artikel besonders streng zu habdhaben.
Regel des
Preisvogelschießens im algemeinen
Paragraph 1
Der König hat
den ersten Schuß dan wierd mit eins angefangen, und den gezogenen Numern, nach
der reihe geschoßen.
2
Jeder ist
verpflichtet seine Büchse oder Gewehr an den dazu bestimten Ort hinzustellen und
laden.
3
Es darf nicht
über 2 Loth geschoßen werden, dabei ist auch inbegrifen, das keine zwei Kugeln
zugleich geladen werden dürfen, überhaupt ist ein übermäßiges Laden gänzlich
untersacht.
4
Derjenige
welcher eine eigene Büchse hat darf auch nur allein draus schießen, jeder andere
muß aus den Vereins Büchse schießen wiedrigen falls der Schuß ungültig ist.
5
Jeder
anwesende Schütz ist verpflichtet seinen Schuß eigenständig abzufeuern, und ohne
bessondere Erlaubniß darf kein Schuß übertragen werden.
6
Der Vogel
wierd der reihe folge nach geschoßen
erstens der Halz
2tens dem Vogel sein rechter Flügel
3tens dito sein linker Flügel
4tens dito sein Schweif
5tens dito sein Rumpf mit der Eisern plätte
fällt ein
Pfand außer diesen reihen folge so ist es ungültig und fällt zur Kaßa, fallen
zwei Pfänder zugleich so wierd blos ein gerechnet und zwar das regelmäßige.
7
Alle Pfänder
müßen dem Rumpf des Vogels gleich, abgeschoßen werden.
8
Es wierd
ausgeschoßen je nach den Bestimmug
auf den Halz
„ rechter Flügel
auf dem Vogel sein linker Flügel
auf den Schweif
endlich auf den Rumpf mit der Plätte
9
Fällt etwas
ungewöhnliches vor wodurch streitigkeit entstehen könt, so wierd hierüber gleich
berathen und Gemeinschaftlich abgestimmt.
10
Der einsatz
beträgt -
außerdem wierd an Schußgeld bezahlt -
11
Es wierd noch
besonders drauf aufmerksam gemacht, das derjenige Einwohner von Roisdorf,
welcher nicht im Schützenverein ist, auch zu keinem Schießen zugelaßen wierd.
12
Es wierd jedem
Schütz gestattet, der aus den Vereinsbüchsen schießen muß, eine Büchse nach
belieben, wo er am besten mit eingeschoßen ist zu nehmen, die Büchse sind wie
bekannt ist alle gut, deshalb wäre es doch zweckmäßig das die reihen folge der
Büchse so viel nur möglich eingehalten würde, weil sonst der aufenthalt zu lang
würde.
13
Wen alle
Pfänder vom Vogel abgeschoßen sind, so wierd derjenige Theil des Vogels welcher
zuletzt herunter geschoßen wierd, ob das Eisen oder Holz ist stellt sich gleich,
als haupt Preiß betragtet, dieser letzte Theil vom Vogel muß aber so abgeschoßen
werden das derselbe bis auf die Erde herunter fällt, und darf auch keiner weise
mehr eine berührung mit dem Stangen Vogelruthe und Sterneneisen durchaus nicht
haben.